Bürger-Sozialstiftung Thurnau

Informationen zur Bürger-Sozialstiftung Thurnau

Die Bürger-Sozialstiftung Thurnau ist eine Stiftung des Diakonievereins Thurnau-Hutschdorf e.V.
Mit den Zuwendungen der Stifter und Stifterinnen werden gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Markt Thurnau zur Förderung des Gemeinwohls unterstützt. Wenn Sie möchten, können Sie konkret festlegen, welche Einrichtung bzw. welcher Verein unterstützt werden soll.  Also z.B.: Diakonieverein, Kindertagesstätte und Kinderkrippe. Ebenso kann jeder Verein im Markt Thurnau, der gemeinnützig anerkannt ist,  benannt werden.  Beträge über 200,-- €, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurden, werden dem Stiftungsvermögen zugeführt.

Zustiftungen können bis zu 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich können Beträge bis zu 1 Million Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Millionen Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs, verteilt auf 10 Jahre,  geltend gemacht werden. Neben der Möglichkeit, zu Lebzeiten durch die Stiftung Gutes zu bewirken,  kann in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) die Zustiftung geregelt werden. Bei einem geerbten Vermögen, das innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall in die Stiftung eingebracht wird, erlischt die Erbschaftssteuer rückwirkend. Der Stiftungsrat gewährleistet, dass die Erträge der Stiftung satzungsgemäß verwendet werden. Garantiert ist, dass die Ausschüttungen der Fördergelder im Markt Thurnau bleiben.

Vom Leitwort der Stiftung: „Die Zeit vergeht, die Hilfe bleibt“, sind wir überzeugt.