So wie jede Firma benötigt auch jeder Verein eine Geschäftsleitung – den Vorstand, der immer aus mehreren Personen besteht.
Damit ist gewährleistet, dass nicht eine Person allein eine Entscheidung treffen kann.
Im Vereinsrecht ist festgelegt, dass dieser Vorstand von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gewählt wird.